AGB

1       Allgemeines

Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend.

2       Leistungsumfang
2.1     Nutzungsberechtigung von zündstoff CrossFit und ihrem Kursprogramm

Mit dem Erwerb einer zündstoff CrossFit Mitgliedschaft, einer Einzel-, 10er-Karte oder einem individuellen Personal-Training kommt der Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande. Das Mitglied ist berechtigt, ab dem im Vertrag genannten Datum des Trainingsbeginns bei zündstoff CrossFit zu trainieren. Erst nach Zahlungseingang des ersten Monatsbeitrags bzw. ab Vertragsbeginn können die Leistungen von zündstoff CrossFit im vereinbarten Umfang genutzt werden.

2.2     Leistungen

Eine Mitgliedschaft, eine Einzel- oder 10er-Karte berechtigen das Mitglied je nach vereinbartem Tarif zur Teilnahme an den jeweiligen CrossFit-Kursen (wod), den ergänzenden Kursen (basics, grind, oly, strength) oder „open gym“ (freie Trainingsstunden in den Räumlichkeiten von zündstoff CrossFit ohne betreuenden Trainer) im vereinbarten Umfang. Die Nutzung von kostenpflichtigen Spezialkursen sind dabei nicht enthalten. Jede Art der Mitgliedschaft bei zündstoff CrossFit ist personengebunden. Tarife und Vertragslaufzeiten sind nicht übertragbar auf andere Personen. Trainingsstunden und Kurse können von den Mitgliedern online über die Software bzw. die App „Eversports“ gebucht werden oder vor Ort.
Vor einer regelmäßigen Teilnahme an den CrossFit-Kursen, den Spezialkursen sowie dem „Open Gym“ wird jedem neuen Mitglied empfohlen, je nach Absprache und Einschätzung der Trainer, die Basics-Kurse zu absolvieren. Personal-Training wird in persönlicher Absprache gesondert geplant und obliegt nicht einer Mitgliedschaft. Im „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder persönlich durch einen ausgebildeten Trainer beaufsichtigtes Training statt. Es wird lediglich ein Mitarbeiter von zündstoff CrossFit vor Ort sein. Die Trainingsfläche und das Trainingsequipment sind für die an den „Open Gym“-Stunden teilnehmenden Mitgliedern frei verfügbar. Die Nutzung der Trainingsfläche von zündstoff CrossFit während des „Open Gym“ erfolgt auf eigene Verantwortung.

2.3     Öffnungs- und Kurszeiten

Die Kurstermine werden in der App „Eversports“ und auf der Homepage bekannt gegeben, zündstoff CrossFit behält sich Änderungen am Zeit- bzw. Kursplan vor. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist limitiert und in „Eversports“ ersichtlich. Eine vorherige Online-Anmeldung zu einem Kurs wird vorausgesetzt. Die Anmeldung am Gruppentraining ist verbindlich (siehe Punkt „Stornierung“).

2.4     Nutzung der Anlage

Für die Nutzung der Räumlichkeiten von zündstoff CrossFit gelten folgende Bestimmungen: Eine der aufgeführten Mitgliedschaften berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Anlage. Das Mitglied ist berechtigt, die Räumlichkeiten nur während der unter Punkt 2.3 aufgeführten Öffnungs- und Kurszeiten zu benutzen.

2.5     Stornierung gebuchter Kurse

Alle Kursangebote von zündstoff CrossFit können in der Software/App „Eversports“ laut den dort hinterlegten Bedingungen (z.B. Absage bis zu einem Zeitpunkt vor Beginn des Trainingstermins) kostenfrei storniert bzw. abgesagt werden.

3       Tarifinformationen
3.1     Abbuchungszyklus

Der Beitrag wird wie folgt im Voraus abgebucht: Bei einer Mitgliedschaft wird immer zum 01. eines Monats abgebucht. Sollte der Vertrags- und somit der Trainingsbeginn auf einen anderen Tag als den 1. eines Monats fallen, wird für den angebrochenen Monat ein Restbetrag über die „Eversports“ Software ermittelt. Dieser anteilige Betrag wird dann am Tag des Vertragsstarts (Beginn der Mitgliedschaft) eingezogen. Mit der Unterschrift des Vertragspartners (Mitglied) und dem SEPA-Lastschriftmandat wird dem Inhaber von zündstoff CrossFit die Einzugsermächtigung für die künftig fälligen Beiträge erteilt. Ist der jeweilige Abbuchungstag kein Bankarbeitstag, verschiebt sich die Abbuchung auf den nächsten Bankarbeitstag.

3.2     Sondertarife

Sondertarife (Eröffnungs-, Schüler-, Studenten-, Firmen-, Partner-, Polizei-, Militär-, Feuerwehr-, Gruppentarife u. ä.) obliegen den Bestimmungen, die seitens zündstoff CrossFit festgelegt werden. Zündstoff CrossFit behält sich vor, Sondertarife auf den günstigsten Normaltarif umzustellen, wenn der Grund für den Sondertarif nicht mehr gegeben ist. Das Mitglied ist verpflichtet, halbjährlich einen Nachweis zur Prüfung zu erbringen, ob die weitere Gewährung des Sondertarifs noch gerechtfertigt ist. Eine Erstattung der Differenz ist rückwirkend nicht möglich.

3.3     Beitragsanpassung & Mehrwertsteuer

Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem vom Vertragspartner (Mitglied) gewählten Tarif. Der Beitrag enthält bereits die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Anpassung der Tarife zur Deckung gestiegener Kosten oder bei Änderung der Mehrwertsteuer ist vorbehalten.

4       Laufzeiten und Fristen
4.1     Verlängerung und ordentliche Kündigung

Sofern der Vertrag über die App „Eversports“ zustande kommt, kann er auch bequem über „Eversports“ unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.
Die Laufzeiten für Mitgliedschaften sind grundsätzlich 6 Monate.
Wir der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich um weitere 6 Monate und ist wiederum unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Verlängerung kündbar. Das Mitglied erhält mindestens 7 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist eine E-Mail zur Erinnerung. Abweichungen davon sind in „Eversports“ ersichtlich.
Die Kündigung für vor Ort abgeschlossene Verträge kann in Textform per Post an zündstoff CrossFit, Marco Busch, Buckower Chaussee 110-113, 12277 Berlin oder per E-Mail an hello@zuendstoffcrossfit.com gesendet werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte, die aus der Mitgliedschaft folgen.

4.2     Sonderkündigung

Ändert das Mitglied seinen ständigen Wohnsitz an einen Ort, der mehr als 30 km von den Räumlichkeiten von zündstoff CrossFit entfernt liegt, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Eine Ab- und Anmeldebestätigung ist mit der Kündigung vorzulegen. Hiervon unberührt ist das Recht des Mitglieds zur Kündigung aus wichtigem Grund. Zündstoff CrossFit, vertreten durch Marco Busch, behält sich vor, bei unangemessenem Verhalten eines Mitglieds, die Mitgliedschaft sofort, einseitig und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

4.3     Zahlungsverzug

Kommt das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, ist zündstoff CrossFit berechtigt, den Vertrag zum Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit zu kündigen. Kommt das Mitglied mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages in Zahlungsrückstand, so ist zündstoff CrossFit berechtigt, dem Mitglied den Zugang zu den Räumlichkeiten bis zum vollständigen Ausgleich des Rückstandes gem. § 320 Abs. 1 BGB zu verwehren. Der Bestand der Mitgliedschaft bzw. die Zahlungsverpflichtung des Mitgliedes bleiben hiervon unberührt. Ist es nicht möglich den Beitrag abzubuchen, erfolgt eine schriftliche Information inkl. Gebühren (Rücklastschriftgebühr und ggf. Mahngebühr). Zündstoff CrossFit ist in der Folge dazu berechtigt, diese Gebühren mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

4.4     Stilllegung des Vertrages

In begründeten, schriftlich nachgewiesenen Fällen (Sportuntauglichkeit, Schwangerschaft u. Ä.) von mehr als 4 Wochen kann der Vertrag stillgelegt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Stilllegungszeit.

5       Mitgliederdaten
5.1     Änderung der Mitgliederdaten

Änderungen der Anschrift und Kontodaten sind dem Inhaber von zündstoff CrossFit unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied diese Mitteilung, so hat es die dadurch eventuell entstehenden Kosten zu tragen.

6       Sonstige Bestimmungen
6.1     Hausordnung

Die in den Räumlichkeiten von zündstoff CrossFit ausgehängte Hausordnung sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Das Mitglied ist dazu angehalten, sorgsam mit dem Equipment und den Räumlichkeiten von zündstoff CrossFit umzugehen. Die Mitglieder sind ferner dazu angehalten, die Trainingsfläche, die sanitären Anlagen und die Umkleidekabinen sauber zu halten. Während des Trainings ist stets Rücksicht auf andere zu nehmen. Der Inhaber von zündstoff CrossFit behält sich bei Regelverletzung seitens der Mitglieder vor, Mahnungen und gegebenenfalls Ausschlüsse vom Betrieb zu erteilen.

6.2     Sachbeschädigungen

Sachbeschädigungen in den Räumlichkeiten von zündstoff CrossFit werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft bewirkt oder verursacht hat.

6.3     Haftung

Vor Beginn eines Trainings jeglicher Art und der Teilnahme an unserem Kursprogramm empfehlen wir im Zweifel eine Sporteignungsprüfung bei einem Arzt durchführen zu lassen.
Zündstoff CrossFit haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens zündstoff CrossFit, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von zündstoff CrossFit zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die unter Punkt 2 genannten Leistungen.

Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von zündstoff CrossFit werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

Zündstoff CrossFit haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers bzw. zündstoff CrossFit ausgeschlossen.

Zündstoff CrossFit verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.

7       Datenschutz
7.1     Datenschutzbestimmungen

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten von zündstoff CrossFit ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zu Informationszwecken (z.B. Newsletter-Versand per E-Mail, Produkt und Serviceinformationen sowie Termininformationen per Telefon o. Ä.) genutzt werden. Dieser Zustimmung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen und die vertraglichen Daten elektronisch gespeichert werden (Hinweis gem. § 33 BDSG). Die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten werden nach Beendigung der Mitgliedschaft den gesetzlichen Richtlinien entsprechend gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich zu Vertragszwecken. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.
Weitere Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

7.2     Bild- und Videomaterial

Zündstoff CrossFit behält sich vor, während des Trainings- und Kursprogramms in den eigenen Räumlichkeiten oder zu bestimmten Gelegenheiten auch an anderen Orten (wie Messen, Wettkämpfen o. Ä.) Bild- und Videomaterial zu erheben, auf dem Mitglieder zu sehen sind und dieses für Werbezwecke (Website, Soziale Netzwerke) zu verwenden.

8       Schlussbestimmungen
8.1     Nebenabsprachen

Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.